Das Erbrecht befasst sich mit der Frage, was nach dem Tode eines Menschen mit dem Nachlass eines Verstorbenen geschieht. Wir übernehmen dabei die Beratung des künftigen Erblassers vor dem Erbfall. Nach Eintritt von diesem stehen wir unseren Mandanten beratend, als auch, wenn nötig, gerichtlich vertretend zur Seite.
Unsere Tätigkeiten im Erbrecht